Wozu dient die Erststimme auf meinem Stimmzettel? 

Ein kleiner Schritt gegen die Politikerverdrossenheit - Wählen Sie Ihren Kandidaten!

 
Bei dieser Landtagswahl 2010 in NRW kann hierzulande erstmalig mit zwei Stimmen gewählt werden. Sogenannte "Experten" behaupten immer wieder, dass die Bedeutung der verschiedenen Stimmen vielen Wählerinnen und Wählern unklar sei.
 
Die Zweitstimme legt fest, wieviele Sitze eine Partei im Parlament erhält. Gelingt es ihr mehr Mandate direkt zu gewinnen, als ihr Sitze aufgrund der Zweitstimmen zustünden, so erhält jeder gewählte Kandidat sein Mandat. Damit das Verhältnis der Zweitstimmen gewahrt bleibt, erhalten auch die anderen Parteien Überhangsmandate zum Ausgleich.

Was soll das dann aber mit der Erststimme?
 
Durch die Erststimme ist es Wählerinnen und Wählern erstmalig bei dieser Landtagswahl möglich ihren persönlichen Kandidaten zu wählen, abweichend von der Landesliste einer Partei. So kann das persönliche Bild von der Kompetenz und der Eignung der Kandidatin oder des Kandidaten in die Wahlentscheidung mit eingehen.
 
Ist es so, dass der Kandidat der Wunschpartei, etwa wegen schlechter Amtsführung, nicht länger Mandatsträger sein soll, kann weiterhin die Wunschpartei mit der Zweitstimme gewählt werden. Die Erststimme erlaubt dann die Wahl eines Kandidaten einer anderen Partei, der hinsichtlich Eignung und Unabhängigkeit der Mandatsausübung überzeugender ist. Dieser Kandidat kann so in das Parlament gehievt werden, ohne dass sich die Mehrheitsverhältnisse im Parlament zum Nachteil der Wunschpartei ändern.
 
Wählerinnen und Wähler sollten diese Sanktionierung des Kandidaten niemals außer Acht lassen, weil sonst eine Möglichkeit der Einflußnahme verspielt wäre und später der gewählte Direktkandidat ihr wichtigster Ansprechpartner im Landtag sein wird.